Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen
Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 03.05.2024
Stand: 03.05.2024